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Durch meine Ausbildung an der Osteopathie Schule Deutschland mit mindestens 1350 Ausbildungsstunden habe ich die Berechtigung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen ihrer Versicherten. Die genaue Höhe variiert hierbei von Kasse zu Kasse. Privat versicherte Personen können sich die Kosten in der Regel über die Heilpraktiker Gebührenordnung erstatten lassen. Es empfiehlt sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse die genauen Konditionen zu erfragen. Für eine vollständige Rückerstattung kann ich nicht garantieren. In der Regel reicht ein Rezept von Ihrem Arzt über osteopathische Behandlungen. Das Rezept reichen Sie zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und diese erstattet Ihnen dann, gemäß ihrem Leistungskatalog, die Kosten.

Ich berechne meine Leistungen grundsätzlich nach dem GebüH (Gebührenverszeichnis für Heilpraktiker). Die Behandlungskosten lassen sich deshalb nicht pauschal festlegen und können 90,00 bis 120,00€ betragen.

Abrechnung

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